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Was ist die "abstrakte Verweisung"?

  • Autorenbild: Axel Höfer
    Axel Höfer
  • 19. Juni 2024
  • 1 Min. Lesezeit

Die abstrakte Verweisung in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist eine Klausel, die es dem Versicherer ermöglicht, die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente zu verweigern, wenn die versicherte Person trotz der Berufsunfähigkeit in ihrem bisherigen Beruf noch in der Lage ist, eine andere Tätigkeit auszuüben, die ihren Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht und die sie aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung ausführen könnte.


Merkmale der abstrakten Verweisung:

  1. Unabhängig von einem konkreten Jobangebot: Die Verweisung erfolgt rein hypothetisch. Es spielt keine Rolle, ob die versicherte Person tatsächlich eine entsprechende Stelle angeboten bekommt oder annimmt.

  2. Verweis auf eine andere zumutbare Tätigkeit: Die Tätigkeit, auf die verwiesen wird, muss der Ausbildung, Erfahrung und bisherigen Lebensstellung der Person entsprechen.

  3. Potenzielle Nachteile für Versicherte: Diese Klausel kann dazu führen, dass eine BU-Rente verweigert wird, obwohl die Person in ihrem bisherigen Beruf tatsächlich berufsunfähig ist.


Beispiel:

Ein Chirurg verliert durch eine Handverletzung die Fähigkeit, operieren zu können.

  • Mit abstrakter Verweisung: Der Versicherer könnte argumentieren, dass der Chirurg noch als Gutachter oder Dozent arbeiten könnte, auch wenn er tatsächlich keine solche Stelle hat.

  • Ohne abstrakte Verweisung: Der Versicherer zahlt die BU-Rente, da die Tätigkeit als Chirurg nicht mehr ausgeübt werden kann.


Aktuelle Situation in Deutschland:

Die meisten modernen Berufsunfähigkeitsversicherungen verzichten mittlerweile auf die abstrakte Verweisung, da sie als unvorteilhaft für die Versicherten gilt. Ein Verzicht auf die abstrakte Verweisung ist häufig ein Qualitätsmerkmal einer guten BU-Versicherung.

Falls Sie eine BU-Versicherung abschließen möchten, sollten Sie darauf achten, dass der Vertrag einen Verzicht auf die abstrakte Verweisung enthält. Das erhöht die Chance, im Fall der Berufsunfähigkeit tatsächlich Leistungen zu erhalten.

 
 
 

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